Anwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven

Medizinrecht für Patienten und Ärzte

Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sie möchten Ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Überlassen Sie nichts dem Zufall und beauftragen Sie einen spezialisierten Fachanwalt für Medizinrecht einer Anwaltskanzlei in Wilhelmshaven mit Ihrem Fall. Hier haben Sie eine Kanzlei und einen Anwalt, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche auskennen und die Besonderheiten durchschauen. Als Fachanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven vertrete ich sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner.

Weiterlesen »

Seien wir doch ehrlich: Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Fehler unterlaufen. Oft sind diese mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster. Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven ist es, aus den schlimmsten Situationen, das Beste für meine Mandanten zu erreichen. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein gravierender Behandlungsfehler. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht bin ich mit solchen Feinheiten sehr gut vertraut. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Medizinrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Wilhelmshaven zu geben.

Ein Anwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Wilhelmshaven ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst, wenn er bei seiner Behandlung gegen Facharztstandards sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, wird der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven stehe ich Ihnen in dieser schweren Zeit bei.

Weiterlesen »

Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Ich biete Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht in Wilhelmshaven einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise auf diesem Gebiet. Ich arbeite mich als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven gerne in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Und ich streite in allen Instanzen mit meiner Expertise als Fachanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, aber auch für ihre Abwehr. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Medizinrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Wilhelmshaven eine umfassende Beratung und Vertretung in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Medizinrecht für Patienten

Der schlimmste Fall: statt erhoffter Heilung nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind schon an sich schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Meine Erfahrung als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven ermöglicht es mir, mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl durch solche schwierigen Situationen zu navigieren. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde sie nun zusätzlich verschlimmert. Solche Situationen können sehr belastend sein, weshalb ein professioneller Beistand durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven umso mehr an Bedeutung gewinnt. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Medizinrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung medizinrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Wilhelmshaven kompetent in allen Bereichen des Medizinrechts.

Was dazu kommt: Sie als Patient haben normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsprechung die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und behindertengerechtem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt der Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt. Mit der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven stehen Sie vor dieser Herausforderung nicht allein.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven beraten. Wir können Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit ich Sie als Fachanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven bestmöglich vertrete, verfüge ich über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren.

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht helfe ich Ihnen bei:

  • Einholung der medizinischen Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Ermittlung Ihrer berechtigten Ansprüche und des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes
  • Begleitung bei einem Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer
  • Professionelle Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen

Was können Sie als Patient tun?

Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Beachten Sie immer, dass gem. § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der eventuelle Anspruch entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Medizinrecht für Ärzte

Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven.

Als Fachanwalt für Medizinrecht vertrete ich Sie bei:

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Berufsrecht
  • Approbation – Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie den telefonischen Erstkontakt

04421 18430210

Themen im Medizinrecht

Abfindungsvergleich bei Personenschäden

Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Medizinrecht einer Kanzlei in Wilhelmshaven zu beauftragen.

Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.

Weiterlesen »

Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es meine Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

So weise ich Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschaden darauf zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.

Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und ich achte darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus, Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten.

Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht in Wilhelmshaven!

Approbationsrecht

Der Dreh- und Angelpunkt für die unbeschränkte berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist die Erteilung der Approbation. Eine erteilte Approbation kann jedoch unter bestimmten Bedingungen dem Arzt wieder entzogen werden. Ein solcher Approbations-Entzug ist für betroffene Ärzte dramatisch, da er die berufliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Weiterlesen »

Schon deshalb sollte in solchen Fällen anwaltliche Hilfe gesucht werden, um dem Approbationsentzug entgegenzuwirken. Wird die Approbation widerrufen oder zurückgenommen, sollte der Fall wegen der Tragweite für den betroffenen Arzt oder Zahnarzt in jedem Fall rechtlich überprüft werden.

Arzthaftungsrecht

„Ärztepfusch“ ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes. Nach den neuesten Studien sterben jährlich ca. 19.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.

Weiterlesen »

Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher empfehle ich Ihnen, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.

Ärztliches Berufs- und Standesrecht

Ihnen wurde die Approbation entzogen? Sie haben Probleme mit Weiterbildungsbefugnissen oder der Anerkennung von Weiterbildungszeiten? Oder müssen Sie sich mit Patientenbeschwerden und Bewertungen auf Arztbewertungsportalen beschäftigen?

Weiterlesen »

Die Berufsausübung der Ärzte wird von den Berufsordnungen, den Weiterbildungsordnungen und von den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Länder geklärt. Meine Kanzlei für Medizinrecht in Wilhelmshaven vertritt Sie gegenüber dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband bzw. der Landesärztekammer, und natürlich auch in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten und den Approbationsbehörden.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie den telefonischen Erstkontakt

04421 18430210

Arztrecht und Zahnarztrecht

Wer als Arzt oder Zahnarzt praktizieren möchte, muss sich vielfältigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen. Diese dienen einerseits zum Schutz des Patientenwohls, aber ebenso der rechtlichen Absicherung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes. Mit immer wieder neuen Reformen und Änderungen des Gesundheitswesens verändern sich auch die Regelungen des Medizinrechts. Das Wissen um diese komplexen Feinheiten ist für Ärzte und Zahnärzte elementar für die problemlose Ausübung ihres Berufs. Naturgemäß liegt Ihr Schwerpunkt allerdings in der Behandlung Ihrer Patienten und nicht im Wälzen von Gesetzestexten. Gerne übernehme ich für Sie diese Aufgabe und halte Sie stets auf dem neuesten Stand informiert.

Weiterlesen »

Ich trage dafür Sorge, dass Sie sich vollumfänglich auf den Rehabilitationsprozess Ihrer Patienten konzentrieren können. Jegliche juristischen Unklarheiten können Sie jederzeit an mich als Rechtsanwalt herantragen. Ich prüfe Ihre Fragen genau und gebe Ihnen umfassende Erklärungen, die es Ihnen ermöglichen, auch weiterhin ohne Probleme zu praktizieren.

Sollte es doch einmal zu juristischen Herausforderungen kommen, stehe ich selbstverständlich stark an Ihrer Seite, um diesen entgegenzuwirken. Ich vertrete Ihre Rechte gegen Vorwürfe von Fehlbehandlungen und bei Forderungen von Schmerzensgeld. Doch auch bei Fragen rund um Zulassungsverfahren zur vertragskassenärztlichen Versorgung, berufs- und arbeitsrechtlichen Aspekten oder den Vorgaben zu Approbation und Berufspflichten bin ich Ihr idealer Ansprechpartner. Mein Leistungskatalog erstreckt sich über eine weite Bandbreite des Medizinrechts und verfolgt das Ziel, Ihren Berufsalltag rechtlich so gut wie möglich abzusichern.

Arztstrafrecht

Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen? Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?

Weiterlesen »

Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung, sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG einen großen Raum ein. Meine Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Wilhelmshaven zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.

Gerade bei Vorsatzdelikten, wie beispielsweise Abrechnungsbetrug, ist wegen des drohenden Widerrufs der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine kompetente und diskrete Vertretung und Verteidigung ein Muss.

Aufklärung

Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.

Weiterlesen »

Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ist im Rahmen des Patientenrechtegesetzes in § 630e BGB kodifiziert worden. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.

Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Zusätzlich ist der tatsächliche Umfang der Aufklärung im Gesetz nicht definiert. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.

Behandlungsfehler

Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.

Weiterlesen »

So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf meine jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie den telefonischen Erstkontakt

04421 18430210

Berufsausübungsgemeinschaft

Wer mit anderen Ärzten eine Berufsausübungsgemeinschaft (auch bekannt als „Gemeinschaftspraxis“) gründen will, braucht einen Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen nachdrücklich, sich am besten an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen.

Weiterlesen »

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern bespreche ich Bedürfnisse aller an der Berufsausübungsgemeinschaft Beteiligten und achte genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weise gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin. In einem Beratungsgespräch können wir alle offenen Fragen vor und während des Gründungsprozesses abklären.

Krankenhausrecht

Die Leitung eines Krankenhauses wird häufig von einem hohen juristischen Aufwand begleitet. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht trage ich dafür Sorge, dass dieser Aufwand für Sie nicht zu einer unnötig hohen Belastung führt. Ich bin darin geschult, Fragen rund um die Krankenhausplanung, Planaufnahmeentscheidungen oder die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zu beantworten. Aber auch Überlegungen zu möglichen Finanzierungsoptionen eines Krankenhauses gehören in mein Beratungsrepertoire.

Weiterlesen »

Ich bin mir der Problematik bewusst, dass auch wirtschaftliche Aspekte bei der Führung eines Krankenhauses eine zentrale Rolle einnehmen. Aus diesem Grund berate ich Sie umfassend über mögliche Optionen zur Auslagerung von Behandlungsleistungen und den Abschluss von Kooperations- oder Versorgungsverträgen. Auch übernehme ich in Ihrem Auftrag die juristische Korrespondenz mit Krankenversicherern, Klinikträgern und externen Ärzten und entwickle gemeinsam mit Ihnen tragfähige Klinikkonzepte. Selbstverständlich werde ich im Falle von Leistungsverweigerung durch Patienten oder Versicherung ebenfalls tätig, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu garantieren. Das Krankenhausrecht deckt eine Vielzahl möglicher Anwendungsfälle ab, doch mit meiner Unterstützung bewältigen Sie jeden einzelnen davon.

Patientenrecht

Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Als Patient verfügen Sie über umfassende Rechte hinsichtlich der Aufklärung über sowie die anschließende Behandlung.

Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen, die Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Genau für diese Fälle gibt es mich als hochgradig ausgebildeten Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wilhelmshaven.

Weiterlesen »

Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer Lebensqualität zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren?

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ist es mein erklärtes Ziel, Ihre Patientenrechte nachhaltig durchzusetzen. Oft kann dafür beispielsweise das Instrument einer Schmerzensgeldklage genutzt werden. Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht geben ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.

Praxisabgabe

Die Abgabe der eigenen Praxis dient oftmals als letzter Schritt zur Beendigung des aktiven Berufslebens und soll einen Teil der eigenen Altersvorsorge darstellen. Umso wichtiger ist es, dass dieser Schritt mit der nötigen Weitsicht vollzogen wird, die es ermöglicht, das ideale Ergebnis herauszuholen. Aus diesem Grund unterstütze ich Sie gerne schon frühzeitig dabei, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, eine Praxisabgabe in die Wege zu leiten.

Weiterlesen »

Als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wilhelmshaven verfüge ich über umfassende Erfahrungen zu den relevanten Fragen rund um die Praxisabgabe. Ich kenne die Herausforderungen um das Finden von geeigneten Nachfolgern und Käufern. Selbstverständlich bin ich ebenso mit den sinnvollen Möglichkeiten zur Kalkulation eines angemessenen Verkaufspreises vertraut, die es Ihnen ermöglichen, am Ende des Abgabeprozesses ein profitables Ergebnis zu erzielen. Gerne übernehme ich in Ihrem Auftrag auch die Kommunikation mit möglichen Nachfolgern und unterbreite entsprechende Angebote. Als Rechtsanwalt in Wilhelmshaven erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine vielversprechende Strategie, an deren Ende die erfolgreiche Praxisabgabe umgesetzt wird und stehe Ihnen selbstverständlich für die Beantwortung offener Fragen jederzeit zur Verfügung.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie den telefonischen Erstkontakt

04421 18430210

Praxisgemeinschaft

Um die gesundheitliche Versorgung Ihrer Patienten auch langfristig sicherstellen zu können, schließen sich viele Ärzte häufig in Praxisgemeinschaften zusammen. Grundlage dafür bildet ein zugehöriger Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrecht ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine Praxisgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen nachdrücklich, sich am besten an einen Rechtsanwalt für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Praxisgemeinschaft zu gründen.

Weiterlesen »

Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern bespreche ich Bedürfnisse aller an der Praxisgemeinschaft Beteiligten und achte genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Ich berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weise gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin.

Prozessuale Vertretung

Viele Menschen werden im Laufe ihres Lebens einmal mit gerichtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert. Sei es als Beklagter, Geschädigter oder als Zeuge. Auch für Sie als Arzt kann dieser Fall früher oder später eintreten. Sollte es dazu kommen, ist es wichtig, einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu wissen, der die prozessuale Vertretung übernimmt. Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen im Medizinrecht diese Verlässlichkeit jederzeit anbieten. Sie sehen sich einer Schadensersatzklage gegenüber? Ich prüfe die Vorwürfe und überlege gemeinsam mit Ihnen eine Prozessstrategie, die Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützt sowie Ihre Reputation bewahrt.

Weiterlesen »

Selbstverständlich unterstütze ich Sie ebenfalls, wenn Sie als Kläger auftreten möchten. Ein Patient oder Kostenträger verweigert die Zahlung einer von Ihnen erbrachten Leistung? Ich übernehme die Mahnungen und reiche Klage ein, sollte es die Notwendigkeit erfordern. Als Rechtsanwalt mit Kanzlei in Wilhelmshaven verfüge ich über jahrelange Erfahrung in der prozessualen Vertretung der Ansprüche meiner Mandanten und kann auf eine lange Erfolgshistorie zurückblicken. In Ihrem Auftrag setze ich mich jederzeit dafür ein, dass Ihre Rechte geschützt werden.

Vertragsarztrecht

Ihnen droht das Entziehen oder das Ruhen Ihrer Zulassung als Vertragsarzt wegen einer groben Pflichtverletzung? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!

Weiterlesen »

Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts, insbesondere bei Fragen der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten. Ich unterstütze Sie gerne auch bei der Übertragung der Zulassung auf Nachfolger, Ruhen und Vermeidung ihrer Entziehung.

Zulassungsverfahren

Nicht jeder Arzt oder Psychotherapeut darf automatisch auch die gesundheitliche Versorgung der gesetzlich Versicherten übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Zulassung als Vertrags(zahn)arzt oder Vertragspsychotherapeut durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die Antragstellung unterscheiden sich teils deutlich je nach gewähltem Fachgebiet sowie nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diesen Weg von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

Weiterlesen »

Ich achte darauf, dass alle geltenden Voraussetzungen im Zuge der Antragstellung beachtet werden und stehe Ihnen bei Unklarheiten jederzeit Rede und Antwort.

Darüber hinaus berate ich Sie auch gerne umfassend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Zuge der Gründung oder Eingliederung eines Medizinischen Versorgungszentrums bestehen und ebenfalls mit einem spezifischen Zulassungsverfahren daherkommen. Für mich ist es wichtig, dass der Prozess des Zulassungsverfahrens für Sie so reibungslos wie nur möglich abläuft. Vereinbaren Sie gerne zeitnah ein Beratungsgespräch mit mir, um die Chancen für eine erfolgreiche Antragstellung signifikant zu erhöhen.

Möchten Sie mich sprechen?

Nutzen Sie den telefonischen Erstkontakt

04421 18430210
Bodo Heinz, Rechtsanwalt in Wilhelmshaven
Telefonischer Erstkontakt
04421 18430210
Zum Seitenanfang navigieren